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   VG Bayreuth, 22.07.2021 - B 1 S 21.709   

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https://dejure.org/2021,42601
VG Bayreuth, 22.07.2021 - B 1 S 21.709 (https://dejure.org/2021,42601)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22.07.2021 - B 1 S 21.709 (https://dejure.org/2021,42601)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - B 1 S 21.709 (https://dejure.org/2021,42601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG §§ 45 Abs. 2, 46 Abs. 1, Abs. 2; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 a)
    Widerruf Waffenbesitzkarte, Widerlegung der Regelvermutung, sehr lange zurückliegende Straftat, Bindung an strafrichterliche Würdigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 21 CS 17.196

    Anforderungen an Ausnahme von der Regelvermutung waffenrechtlicher

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2021 - B 1 S 21.709
    Für die Bewertung als Vorsatztat ist die strafrichterliche Würdigung im Strafbefehl maßgeblich (BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - BeckRS 2017, 116472 Rn. 10).

    Diese Folgeentscheidungen dienen der Umsetzung des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse und stellen die tatsächliche Umsetzung des Entzugs der formellen Erlaubnisberechtigung durch sofortige Abgabe von Waffen und Erlaubnisurkunden sicher (BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - BeckRS 2017, 116472 Rn. 13-15).

    Abgesehen davon widerspräche es sicherheitsrechtlichen Grundsätzen, die Beseitigung einer Gefahr deshalb nicht als besonders dringlich anzusehen, weil die Behörde durch zeitliche Komprimierung des Verwaltungsverfahrens möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt den Widerrufsbescheid einschließlich der Folgeentscheidungen hätte treffen können (BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - BeckRS 2017, 116472 Rn. 13-15).

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2021 - B 1 S 21.709
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Fünfjahresfrist ist der Erlass des Widerrufsbescheides, da ein Widerspruchsverfahren nicht durchgeführt wurde (BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31/92 - NVwZ-RR 1995, 525).

    Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31/92 - NVwZ-RR 1995, 525).

    Das Gesetz verlangt für die Regelvermutung keine bestimmte Art der Verurteilung (BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31/92 - NVwZ-RR 1995, 525).

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2021 - B 1 S 21.709
    Es wird immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommen" (BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56/89 - NVwZ-RR 1990, 604).

    Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass sich die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 WaffG dann nicht ohne weiteres anwenden ließe, wenn die Tat im maßgeblichen Zeitpunkt bereits zehn oder mehr Jahre zurückliegt" (BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56/89 - NVwZ-RR 1990, 604).

  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 24 B 20.2220

    Erfolglose Klage gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten und die Einziehung

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2021 - B 1 S 21.709
    Die Widerlegung der Regelvermutung trete nicht automatisch qua Ablauf von zehn Jahren ein, sondern bedürfe vielmehr des Hinzukommens weiterer entlastender Umstände (BayVGH, B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes setzt dies einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren voraus, in dem der Betroffene sich nichts zuschulden kommen ließ (BayVGH, B.v. 13.4.2021 - 24 B 20.2220 - BeckRS 2021, 9470 Rn. 18).

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2021 - B 1 S 21.709
    Dass sich der Antragsteller seither rechtskonform verhalten hätte, entkräfte die Vermutung nicht (BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2021 - B 1 S 21.709
    Die Behörde ist nicht verpflichtet, das Strafverfahren gewissermaßen zu wiederholen, wenn der Betroffene geltend macht, zu Unrecht verurteilt worden zu sein (BVerwG, B.v. 22.4.1992 - 1 B 61.92 - BeckRS 1992, 31227444).
  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2021 - B 1 S 21.709
    (...) Erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung, in die namentlich auch Art und Umstände der Straftat und die Entwicklung der Persönlichkeit des Erlaubnisbewerbers einzubeziehen sind" (BVerwG, B.v. 16.6.1987 - 1 B 93/86 - BeckRS 1987, 06417 Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 12.06.2007 - B 1 K 06.602
    Auszug aus VG Bayreuth, 22.07.2021 - B 1 S 21.709
    Entscheidend ist vielmehr allein, ob die Waffenrechtsbehörde zu Recht von der Regelvermutung der Unzuverlässigkeit ausgegangen ist oder ein Ausnahmefall vorliegt (VG Bayreuth, U.v. 12.6.2007 - B 1 K 06.602 - BeckRS 2015, 41712).
  • VG München, 29.06.2022 - M 7 K 20.3405

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung, Jagdschein,

    Auch lässt sich hier (wie auch bei der weiteren Würdigung des Zeitablaufs) keine Aufspaltung bzw. isolierte Betrachtung von Tatzeiträumen (und diesbezüglichen Einzelstrafen) vornehmen, wie der Bevollmächtigte des Klägers meint, da es dann schon an der weiteren Voraussetzung fehlen würde, dass sich der Betroffene seither straffrei geführt hätte, wie die späteren Tatbegehungen zeigen (vgl. im Übrigen auch VG Bayreuth, B.v. 22.7.2021 - B 1 S 21.709 - juris Rn. 45; VG Ansbach, U.v. 16.9.2021 - AN 10 K 20.00900 - juris Rn. 40 ff.).
  • VG Bayreuth, 15.02.2022 - B 1 S 22.82

    Grober Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz und die Grundsätze der deutschen,

    Abgesehen davon widerspräche es sicherheitsrechtlichen Grundsätzen, die Beseitigung einer Gefahr deshalb nicht als besonders dringlich anzusehen, weil die Behörde durch zeitliche Komprimierung des Verwaltungsverfahrens möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt den Widerrufsbescheid einschließlich der Folgeentscheidungen hätte treffen können (VG Bayreuth, B.v. 22.7.2021 - B 1 S 21.709 - juris Rn. 50 unter Berufung auf BayVGH, B.v. 28.6.2017 - 21 CS 17.196 - BeckRS 2017, 116472 Rn. 13-15).
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